21 Вправа – Barrierefreier Kundenservice, Raumnutzung und technische Hilfen
Lesen Sie das folgende Sitzungsprotokoll. Entscheiden Sie bei den Aufgaben 14–18, welche Aussage mit den Informationen im Text übereinstimmt. Wählen Sie jeweils eine Antwort: a, b oder c. Tragen Sie Ihre Auswahl in den Antwortbogen ein.
Protokoll der Teambesprechung
Unternehmen: Blickfeld Fotostudio GmbH
Datum: 6. August 20XX, 10:00–11:20 Uhr
Ort: Besprechungsraum im Erdgeschoss
Anwesende:Sandra Hofmann (SH, Geschäftsführung)
Cem Richter (CR, Studioleitung)
Julia Berg (JB, Kundenbetreuung)
Markus Lind (ML, Gebäudeverwaltung)
Nora Weiss (NW, Mitarbeitervertretung)
Sitzungsleitung: Sandra Hofmann
Protokollführung: Julia Berg
Tagesordnung
- Rückmeldungen zur Zugänglichkeit
- Nutzung der Studios im Obergeschoss
- Mobile Fotoausstattung
- Orientierung im Gebäude
- Terminvereinbarung bei besonderem Unterstützungsbedarf
- Sonstiges
TOP 1 – Rückmeldungen zur Zugänglichkeit
JB berichtet über mehrere Rückmeldungen von Kunden mit eingeschränkter Mobilität. Empfang, Umkleide und Studio 1 befinden sich im Erdgeschoss und sind ohne Stufen erreichbar. Zwei größere Aufnahmeräume liegen dagegen im ersten Obergeschoss. Der vorhandene Personenaufzug ist für Rollstühle geeignet, kann jedoch wegen geplanter Wartungsarbeiten an zwei Tagen im September nicht benutzt werden. Für Kundinnen und Kunden, die auf den Aufzug angewiesen sind, soll deshalb zunächst geprüft werden, ob ihr Termin in Studio 1 stattfinden kann. Bereits bestätigte Termine werden nicht automatisch verlegt oder abgesagt. Die Kundenbetreuung nimmt mit den Betroffenen Kontakt auf und stimmt individuell ab, ob Studio 1, ein anderer Termin oder eine andere Lösung infrage kommt.
TOP 2 – Nutzung der Studios im Obergeschoss
CR erläutert, dass Studio 1 kleiner ist als die beiden Räume im Obergeschoss.Für Passfotos, Bewerbungsbilder und kleinere Familienaufnahmen reicht der Platz normalerweise aus.
Bei größeren Gruppen oder aufwendigeren Produktaufnahmen wird dagegen häufig mehr Raum benötigt. Kann ein Termin wegen des nicht verfügbaren Aufzugs nicht wie geplant im Obergeschoss stattfinden, prüft die Studioleitung zunächst, ob Hintergrund, Beleuchtung und Aufnahmeaufbau so angepasst werden können, dass die Aufnahme im Erdgeschoss möglich ist. Erst wenn dies nicht sinnvoll umsetzbar ist, wird gemeinsam mit dem Kunden nach einem Ersatztermin gesucht. Eine notwendige Terminänderung führt nicht automatisch zu einer Ausfallgebühr.
TOP 3 – Mobile Fotoausstattung
CR schlägt vor, einen Teil der vorhandenen Technik flexibler nutzbar zu machen. Zwei mobile Blitzgeräte sind bereits vorhanden. Zusätzlich werden ein faltbarer Hintergrund und ein leichter Ständer angeschafft. Damit sollen einfache Aufnahmen bei Bedarf auch außerhalb der fest eingerichteten Studioräume möglich sein. Die Geschäftsführung stimmt der Anschaffung zu. Die mobile Ausstattung erweitert die Einsatzmöglichkeiten, ersetzt aber die vorhandenen Studios nicht. Aufnahmen mit besonders aufwendiger Beleuchtung oder umfangreichen Aufbauten werden weiterhin in den dafür ausgestatteten Räumen durchgeführt. Nach drei Monaten wird ausgewertet, bei welchen Aufträgen die mobile Lösung tatsächlich eingesetzt wurde.
TOP 4 – Orientierung im Gebäude
NW berichtet, dass neue Kunden die Türen zu Empfang, Umkleide und Aufnahmeräumen teilweise verwechseln. Zusätzlich zu den Raumnummern sollen deshalb künftig einfache Symbole und kontrastreiche Beschriftungen verwendet werden. Außerdem wird geprüft, ob an ausgewählten Türen tastbare Markierungen sinnvoll sind. Eine Beratungsstelle für barrierefreie Gestaltung stellt zwei Varianten zur Verfügung, die zunächst getestet werden. Die bisherige Beschilderung bleibt während dieser Testphase bestehen. Erst nach der Rückmeldung der Beratungsstelle und den Erfahrungen aus dem Test entscheidet die Geschäftsführung, welche Variante im gesamten Gebäude eingesetzt wird.
TOP 5 – Terminvereinbarung bei besonderem Unterstützungsbedarf
JB schlägt vor, das Online-Terminformular um ein zusätzliches Feld zu ergänzen. Kunden können dort freiwillig angeben, ob sie beispielsweise einen stufenlosen Zugang, mehr Zeit beim Umkleiden oder Unterstützung bei der Orientierung benötigen. Das Ausfüllen dieses Feldes ist keine Voraussetzung für eine Terminbuchung. Wer bei der Online-Buchung keine Angabe macht, kann den Unterstützungsbedarf später telefonisch oder per E-Mail mitteilen. Die Informationen werden nur für die Organisation des jeweiligen Termins verwendet. Medizinische Diagnosen oder Begründungen werden nicht verlangt. Entscheidend ist ausschließlich, welche praktische Unterstützung beim Termin benötigt wird.
TOP 6 – Sonstiges
ML berichtet, dass im Wartebereich bisher überwiegend hohe Hocker vorhanden sind. Zwei Stühle mit Armlehnen können aus einem derzeit kaum genutzten Besprechungsraum übernommen werden. Eine Neuanschaffung ist deshalb zunächst nicht notwendig. Nach vier Wochen fragt JB beim Empfangsteam nach, ob die zusätzlichen Sitzmöglichkeiten ausreichen. Weitere Möbel werden erst geprüft, wenn sich zeigt, dass die vorhandene Lösung nicht genügt. Die nächste Sitzung findet am 19. September um 10:00 Uhr statt.
- Während der beiden Tage, an denen der Aufzug nicht genutzt werden kann,
- Wenn eine geplante Aufnahme nicht im Obergeschoss stattfinden kann,
- Die mobile Fotoausstattung
- Bei der neuen Gebäudebeschilderung
- Angaben zum besonderen Unterstützungsbedarf
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