11 Übung: Sicherer Webzugang und betriebliche Freizeitwerkstatt
Bearbeiten Sie die Aufgaben 6 bis 9 zu den beiden Texten.
Entscheiden Sie bei den entsprechenden Aussagen, ob sie mit dem Inhalt des Textes übereinstimmen. Wählen Sie bei den weiteren Aufgaben jeweils die passende Antwort a, b oder c aus.
Text 1. Internetrecherche über den Sicherheitsbrowser
Die Felsenau Immobilienservice GmbH führt auf allen Arbeitsplatzrechnern einen besonderen Sicherheitsbrowser ein. Dieser soll für die Recherche auf unbekannten Internetseiten verwendet werden. Die aufgerufenen Seiten werden dabei in einer getrennten Umgebung geöffnet und erhalten keinen direkten Zugriff auf interne Firmendaten.
Aus dem Internet heruntergeladene Dateien können nicht sofort geöffnet werden. Sie werden zunächst automatisch überprüft. Unbedenkliche Dokumente erscheinen anschließend im persönlichen Freigabeordner. Wird eine Datei als verdächtig eingestuft, erhält die IT-Sicherheitsstelle eine Meldung. Die Beschäftigten sollen in diesem Fall keinen zweiten Downloadversuch unternehmen.
Einige Internetseiten sind wegen ihres hohen Sicherheitsrisikos grundsätzlich gesperrt. Wird eine solche Seite für eine dienstliche Aufgabe benötigt, kann über das Supportportal eine zeitlich begrenzte Freischaltung beantragt werden. Die IT-Abteilung prüft den Antrag und informiert die betreffende Person über ihre Entscheidung.
Dateien des Unternehmens dürfen ausschließlich in freigegebenen Cloudspeichern abgelegt werden. Dies gilt auch für Dokumente, die keine vertraulichen Informationen enthalten. Bei einer Störung der Internetverbindung sollen die Beschäftigten zunächst die interne Statusseite aufrufen. Netzwerkgeräte dürfen nicht eigenständig ausgeschaltet oder zurückgesetzt werden. Bereits freigegebene Online-Schulungen bleiben vom neuen Sicherheitssystem unberührt.
6. Heruntergeladene Dateien können unmittelbar nach dem Download geöffnet werden.
7. Die Beschäftigten
Text 2. Freizeitwerkstatt für eigene Ideen
Die Weserland Handelsagentur stellt ihren Beschäftigten an zwei Abenden pro Woche einen Schulungsraum für gemeinsame Freizeitprojekte zur Verfügung. Angeboten werden können beispielsweise ein Fotokurs, gemeinsames Nähen oder eine Gruppe für Brettspiele. Vorschläge werden jeweils zum Quartalsbeginn über ein digitales Formular eingereicht.
Ein Angebot kommt nur zustande, wenn sich mindestens fünf Personen anmelden. Die Organisation übernimmt eine beschäftigte Person aus der Gruppe. Externe Kursleitungen können nur eingeladen werden, wenn die Unternehmensverwaltung zuvor zugestimmt hat. Die Teilnahme erfolgt außerhalb der Arbeitszeit und ist grundsätzlich kostenlos.
Für notwendige Materialien kann die organisierende Person pro Quartal bis zu 80 Euro erstattet bekommen. Dafür müssen die Originalbelege spätestens zehn Arbeitstage nach dem jeweiligen Termin eingereicht werden. Persönliche Anschaffungen, die anschließend mit nach Hause genommen werden, werden nicht bezahlt.
Für die Projekte können außerdem eine Kamera, ein kleiner Beamer und mehrere Werkzeugkoffer ausgeliehen werden. Die Ausgabe erfolgt freitags bis 16 Uhr beim Gebäudeservice. Ausgeliehene Gegenstände müssen spätestens am folgenden Montag um 10 Uhr vollständig zurückgegeben werden. Schäden sind bei der Rückgabe anzugeben. Freunde oder Familienmitglieder dürfen an einer öffentlichen Abschlussveranstaltung teilnehmen, aber keine eigenen Angebote einreichen oder Firmengeräte ausleihen.
8. Mit weniger als fünf angemeldeten Personen kommt ein Freizeitangebot nicht zustande.
9. Die Beschäftigten
⚠️ Die Schaltfläche „Prüfen“ ist erst verfügbar, wenn alle Fragen beantwortet wurden.
Verbleibende unbeantwortete Fragen: 4 von 4 (orange hervorgehoben mit ⚠️ Keine Antwort).