02 Übung: Pausenräume, Weiterbildungsbudget und Sommerurlaub
Bearbeiten Sie die Aufgaben 6 bis 9 zu den beiden Texten.
Entscheiden Sie bei den entsprechenden Aussagen, ob sie mit dem Inhalt des Textes übereinstimmen. Wählen Sie bei den weiteren Aufgaben jeweils die passende Antwort a, b oder c aus.
Text 1. Nutzung der Pausenräume
Im Verwaltungsgebäude gibt es einen Speiseraum sowie zwei kleine Teeküchen. Aus Brandschutzgründen dürfen warme Mahlzeiten ausschließlich im Dampfgarer des Speiseraums erwärmt werden. Die Teeküchen sind nur für Getränke und kalte Speisen vorgesehen. Private Lebensmittel müssen mit dem Namen und dem Einlagerungsdatum gekennzeichnet werden.
Lebensmittel dürfen höchstens drei Arbeitstage im Kühlschrank bleiben. Jeden Freitag um 16 Uhr entfernt der Hausservice nicht gekennzeichnete oder zu lange gelagerte Produkte. Verschüttete Flüssigkeiten müssen von der Person beseitigt werden, die sie verursacht hat.
Fehlende Servietten, Müllbeutel oder Reinigungsmittel können über einen QR-Code gemeldet werden. Das Büromanagement kontrolliert die eingegangenen Meldungen dienstags und donnerstags und bringt die benötigten Materialien. Einen regelmäßig eingeteilten Küchendienst gibt es nicht.
Technische Störungen müssen über das digitale Serviceportal gemeldet werden. Betroffene Geräte sind mit einem roten Hinweisschild zu kennzeichnen und dürfen erst nach der Freigabe durch eine Fachkraft wieder eingeschaltet werden. Für leere Glasflaschen gibt es eine zentrale Sammelstelle neben Gebäude C.
- Alle Lebensmittel werden freitags vom Hausservice aus den Kühlschränken entfernt.
- In den Pausenräumen
Text 2. Weiterbildungsbudget und Sommerurlaub
Bei der Nordtal Büroservice GmbH steht jeder beschäftigten Person jährlich ein Bildungsbudget von 450 Euro zur Verfügung. Interne Kurzseminare sind kostenlos und werden nicht von diesem Budget abgezogen. Externe Kurse können selbst ausgewählt werden, müssen aber einen direkten Bezug zum jeweiligen Aufgabenbereich haben. Die Teamleitung bestätigt lediglich diesen fachlichen Zusammenhang.
Die Teilnahme an einem externen Kurs muss spätestens 15 Arbeitstage vor Kursbeginn über das Lernportal beantragt werden. Nach der Bestätigung durch die Bildungskoordination wird der Kurs direkt vom Unternehmen gebucht. Die Erstattung der Fahrtkosten muss separat über einen Dienstreiseantrag beantragt werden. Diese Kosten werden nicht aus dem persönlichen Bildungsbudget bezahlt. Bei einer kurzfristigen Absage ohne nachgewiesenen wichtigen Grund wird die Stornogebühr vom Bildungsbudget des folgenden Jahres abgezogen.
Zwischen dem 1. Juli und dem 31. August müssen in jeder Abteilung mindestens 60 Prozent der Beschäftigten anwesend sein. Urlaubswünsche für diesen Zeitraum sind bis zum 15. März über das Personalportal einzutragen. Überschneiden sich mehrere Wünsche, wird zuerst berücksichtigt, wer im Vorjahr auf den bevorzugten Termin verzichtet hat. Sind die Voraussetzungen gleich, entscheidet das Los. Die Teamleitung prüft die notwendige Besetzung und genehmigt den Urlaub. Die Personalabteilung überträgt anschließend lediglich die genehmigten Termine in das Zeitsystem.
Überschneidet sich ein gebuchter Kurs mit einem genehmigten Urlaub, muss die Bildungskoordination spätestens sieben Tage vor Kursbeginn informiert werden. Eine Änderung der Kursbuchung führt nicht automatisch zu einer Änderung des Urlaubs. Dafür ist ein gesonderter Antrag im Personalportal erforderlich.
- Fahrtkosten für externe Kurse werden automatisch aus dem Bildungsbudget bezahlt.
- Bei der Nordtal Büroservice GmbH
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